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Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Beratungsstelle Jenni Großmann

Als Beratungsstelle des staatlich anerkannten Lohnsteuerberatungsverbund e. V. (Lohnsteuerhilfeverein) bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft unsere Leistungen an.

Gerne beraten wir Sie ganzjährig bei Fragen zur Lohnsteuer, zum Kindergeld sowie zum Alterseinkünftegesetz und erstellen auf Wunsch Ihre komplette Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG. Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Jahresbeitrag

Beitrags­klasse

Bemessungs­grundlage in EUR

Mitglieds­beitrag in EUR ohne Mwst.

Mitglieds­beitrag in EUR inkl. 19 % Mwst.

1

bis 8.000

41,18

49,00

2

8.001 bis 16.000

62,18

74,00

3

16.001 bis 25.000

78,15

93,00

4

25.001 bis 37.000

100,00

119,00

5

37.001 bis 50.000

131,93

157,00

6

50.001 bis 75.000

167,23

199,00

7

75.001 bis 100.000

215,13

256,00

8

100.001 bis 125.000

272,27

324,00

9

125.001 bis 150.000

331,93

395,00

10

150.001 bis 175.000

397,48

473,00

11

ab 175.001

477,31

568,00

Jenni Großmann Beratungsstellenleiterin

Jenni Großmann
Beratungsstellenleiterin

Kontaktieren Sie uns

Mit Senden der Anfrage willigen Sie ein von uns kontaktiert zu werden. Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.

0800 - 72 41 473 (kostenlos)
06120 - 97 99 404

Jahresbeitrag | Beitragsordnung (PDF) | Satzung (PDF)

Unsere Leistungen

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1.200 örtlichen Beratungsstellen bieten wir im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an.

Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommen­steuer­erklärung

Einschließlich:

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuer­bescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern:

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhalts­leistungen erzielt werden und/oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebens­partner­schaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuer­pflichtigen Einkünfte vorliegen

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Beratung und Antrags­bearbeitung hinsichtlich

  • Eigenheim­zulage mit Kinderzulage
  • Investitions­zulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuer­ermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Antrag auf Nicht­veranlagungs­bescheinigung

Beratung in steuer­rechtlichen Fragen hinsichtlich

  • Alters­einkünfte­gesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
  • geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer
  • ausländischer Einkünfte (Doppel­besteuerungs­abkommen)
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Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Beratungsstelle Jenni Großmann

65321 Heidenrod

Telefon: 06120 9799404 06120 9799404